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Membership

AGB.

Last updated: 31 October 2023
Courtesy translation of the website interface. The German legal text below is authoritative and legally binding.

Geltungsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arben Murseli e.U. für Mitgliedschaften im Active City Fitnessclub. Maßgeblich ist die beim Vertragsabschluss ausgehändigte und wirksam vereinbarte Fassung.

1. Vertragsabschluss

1.1

Zwischen Arben Murseli e.U. und dem Kunden wird ein Mitgliedschaftsvertrag abgeschlossen, der das Mitglied zum Besuch und zur Nutzung sämtlicher dem Training dienenden Einrichtungen des Fitnessstudios berechtigt. Die Mitgliedschaft inkludiert während der Betriebszeiten, je nach Art der Mitgliedschaft und den jeweils dafür geltenden Bedingungen, folgende Leistungen: Fitness- und Herzkreislauftraining an den jeweils dafür bereitgestellten Gerätschaften unter Begleitung bzw. Aufsicht eines zur Verfügung gestellten Trainers, sofern dies vom Mitglied gewünscht ist, den Besuch der Gymnastikeinheiten – nicht aber als solche gekennzeichnete Sonderkurse – laut jeweils aktuellem Gymnastikplan sowie den Besuch des Saunabereiches. Nicht umfasst sind Leistungen, die zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen gegen gesondertes Entgelt in Anspruch genommen werden können. Die Leistungen aus dieser Mitgliedschaft dürfen ausschließlich vom am Vertrag geführten Mitglied in Anspruch genommen werden und sind nicht übertragbar.

1.2

Mit Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages akzeptiert das Mitglied die Geschäftsbedingungen und die Hausordnung des Studios, welche einen integrierenden Bestandteil des Mitgliedschaftsvertrages bilden und in den Geschäftsräumlichkeiten des Studios ausgehängt sind. Die Geschäftsführung ist berechtigt, im Falle von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse die Geschäftsbedingungen zu ändern. Änderungen dieser AGB werden dem Mitglied vom Fitnessstudio spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens angeboten. Dabei werden die vom Änderungsangebot betroffenen Bestimmungen der AGB und die dazu vorgeschlagenen Änderungen in einer Gegenüberstellung dargestellt. Das Fitnessstudio wird die Gegenüberstellung sowie die vollständige Fassung der neuen AGB auf seiner Internetseite veröffentlichen. Das Änderungsangebot und die Gegenüberstellung werden dem Mitglied auf dem vereinbarten Weg – E-Mail oder Post – zugestellt. Die Zustimmung des Mitglieds zu den geänderten Geschäftsbedingungen gilt als erteilt, wenn beim Fitnessstudio vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der angebotenen Änderungen kein Widerspruch des Mitglieds einlangt.

1.3

Der Vertragsabschluss ist frühestens ab Vollendung des 14. Lebensjahres möglich. Im Falle eines Vertragsabschlusses durch eine mündige minderjährige Person ist die schriftliche Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters im Mitgliedschaftsvertrag vorzuweisen, außer die mündige minderjährige Person ist nachweislich im Stande, die aus diesem Vertrag ersichtlichen Pflichten durch Einkommen aus eigenem Erwerb zu erfüllen, ohne hierdurch die Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse zu gefährden. Liegt die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters im Mitgliedschaftsvertrag vor, haftet dieser für die Verbindlichkeiten der minderjährigen Person aus diesem Vertrag als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB.

2. Mitgliedsbeitrag

2.1

Der monatliche Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der Laufzeit der Mitgliedschaft und ist jeweils am 1. eines jeden Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inklusive Umsatzsteuer und wird monatlich durch Einzugsermächtigung entrichtet. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist. Ist ein Mitglied mit der Bezahlung von mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, ist Arben Murseli e.U. zur vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigt. Das Mitglied hat in diesem Fall seine Mitgliedskarte herauszugeben und ist nicht mehr berechtigt, Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch zu nehmen.

2.2

Bei Zahlungsverzug ist das Fitnessstudio berechtigt, Mahnspesen in Höhe von EUR 20,00 je Mahnung sowie Zinsen in der Höhe von 8 % p.A. zu berechnen. Das Mitglied haftet dem Fitnessstudio darüber hinaus für alle durch die verspätete Zahlung verursachten, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, unabhängig davon, ob diese durch außergerichtliche Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen – soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen – oder durch gerichtliche Rechtsverfolgung entstanden sind. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt davon unberührt.

3. Einzugsermächtigung

Das Fitnessstudio wird widerruflich ermächtigt, die zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge und das Entgelt für andere Leistungen des Fitnessstudios bei Fälligkeit zu Lasten des vom Mitglied angegebenen Kontos mittels Einzugsermächtigungsverfahren einzuziehen. Die kontoführende Bank wird daher ermächtigt, die Lastschriften einzulösen, wobei für diese keinerlei Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. Es besteht das Recht, innerhalb von 56 Kalendertagen ab Einziehungsauftrag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei der Bank zu veranlassen. Abbuchungstermin für Mitgliedsbeiträge ist der 01. eines jeden Monats. Die Abbuchung für andere Konsumationen erfolgt zum nächstmöglichen Termin.

4. Nutzung des Studios

4.1

Das Betreten der Trainingsflächen ist nur in Sportbekleidung und mit sauberen Sportschuhen gestattet. Aus hygienischen Gründen ist die Nutzung der Trainingsgeräte nur mit Handtuch erlaubt. Alle Trainingsgeräte sind pfleglich zu behandeln. Bewegliche Geräte wie Hanteln, Scheiben und dergleichen müssen nach Gebrauch an den jeweils dafür vorgesehenen Aufbewahrungsort zurückgebracht werden.

4.2

Foto- und Filmaufnahmen im Bereich der Duschen und in den Umkleideräumen sind verboten. Das Anfertigen von gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen durch das Fitnessstudio ist gestattet. Beim Anfertigen privater Foto- und Filmaufnahmen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter, insbesondere das Recht am eigenen Bild, zu beachten.

4.3

Straßenkleidung und Taschen sind in Spinden zu verstauen. Im Interesse aller Mitglieder sind die Spinde sauber zu hinterlassen.

4.4

Es ist dem Mitglied untersagt, im Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige verschreibungspflichtige oder nicht zugelassene Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen – zum Beispiel Anabolika oder Steroide – in das Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio des Fitnessstudios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Das Mitbringen von Begleitpersonen – auch Kindern – und Tieren in das Studio ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Entgeltliche Angebote von Trainingsdienstleistungen sind nicht gestattet, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das Mitglied hat in zumutbarer Weise auf die Interessen anderer im Studio Rücksicht zu nehmen.

5. Vertragsdauer und Kündigung

5.1

Das Vertragsverhältnis beginnt bei Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung und wird, je nach individueller Vereinbarung, auf die Dauer von 6 oder 12 Monaten gerechnet ab dem auf den Abschluss der Vereinbarung folgenden 01. des Monats abgeschlossen.

5.2

Dem Mitglied wird das Recht eingeräumt, das Vertragsverhältnis nach Ablauf der jeweils vereinbarten Vertragsdauer von 6 oder 12 Monaten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten aufzukündigen, wobei die Kündigung in schriftlicher Form zu erfolgen hat. Die erstmalige Vertragsdauer beträgt daher entweder 6 oder 12 Monate, jeweils inklusive der Kündigungsfrist von einem Monat. Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Vertragsdauer unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist nicht aufgelöst wird, gilt dieses auf die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer, sohin auf 6 oder 12 Monate, verlängert. Das Mitglied hat das Recht, den verlängerten Mitgliedschaftsvertrag wiederum nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer von 6 oder 12 Monaten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten aufzukündigen.

5.3

Es kommt zu einer stillschweigenden Verlängerung des Mitgliedschaftsvertrages, wenn das Mitglied von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Vertragsdauer nicht aufgelöst wird, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer und wird den aktuellen Vertragskonditionen angepasst.

5.4

Im Falle einer Kündigung und daran anschließenden Neuabschlusses eines Mitgliedschaftsvertrages ist Arben Murseli e.U. berechtigt, die Betreuungsanalyse neu zu verrechnen.

6. Wertsicherungsklausel

Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert. Zur Berechnung der Wertsicherung dient der von der Statistik verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder der an dessen Stelle tretende Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Der Mitgliedsbeitrag verändert sich in dem Ausmaß, in dem sich der genannte Index gegenüber der Ausgangsbasis verändert. Die durch die Wertsicherung eintretende Veränderung des Mitgliedsbeitrages wird dem Mitglied von Arben Murseli e.U. schriftlich bekanntgegeben. Das Mitglied ist zur Bezahlung eines aufgrund der Wertsicherung erhöhten Mitgliedsbeitrages ab dem folgenden Fälligkeitstermin verpflichtet. Die Nichtberechnung beziehungsweise Nichteinhebung einer Indexerhöhung gilt unabhängig von der Dauer nicht als Verzicht; ein Verzicht auf die Anwendung der Wertsicherungsvereinbarung bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.

7. Außerordentliche Vertragsauflösung

Arben Murseli e.U. ist berechtigt, das Vertragsverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer mit sofortiger Wirkung vorzeitig aufzulösen, insbesondere wenn das Mitglied mit der Bezahlung von mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug geraten ist, trotz erfolgter Abmahnung gegen die Hausordnung verstößt, den Anweisungen der Trainer trotz Aufforderung keine Folge leistet oder gegen ein anderes Mitglied oder gegen das Personal des Fitnessstudios eine strafbare Handlung begeht. Eine Abmahnung ist dann entbehrlich, wenn durch das Verhalten des Mitglieds Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit von Mitgliedern oder beschäftigtem Personal ausgeht.

8. Stilllegung der Mitgliedschaft

8.1

Sollte das Mitglied aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände, wie beispielsweise einer Verletzung oder schweren Krankheit, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bekannt war, für zumindest vier Wochen an der Inanspruchnahme sämtlicher angebotener Leistungen des Fitnessstudios gehindert sein, besteht die Möglichkeit, auf dem Kulanzwege die Mitgliedschaft für die Dauer der Verletzung beziehungsweise Krankheit stillzulegen. Voraussetzung dafür ist die unverzügliche Anzeige der Umstände durch ein fachärztliches Attest unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Unterbrechung. Nach Vorlage eines fachärztlichen Attestes wird dem Mitglied von Arben Murseli e.U. eine schriftliche Bestätigung über die Dauer der Stilllegung der Mitgliedschaft ausgestellt.

8.2

Die vereinbarte Vertragsdauer verlängert sich um die Dauer der Stilllegung der Mitgliedschaft. Während der Dauer der fachärztlich attestierten Krankheit oder Verletzung ist das Mitglied von der Entrichtung der monatlichen Mitgliedsbeiträge vorübergehend befreit. Sobald der Grund der Stilllegung der Mitgliedschaft weggefallen ist, ist das Mitglied verpflichtet, die monatlichen Beitragszahlungen wieder gemäß Punkt 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entrichten.

9. Haftung

Das Fitnessstudio haftet gegenüber den Mitgliedern für Personenschäden, welche vom Fitnessstudio selbst oder von einer Person, für die das Fitnessstudio einzustehen hat, schuldhaft zugefügt wurden. Für sonstige Schäden – ausgenommen Personenschäden –, wie zum Beispiel Diebstahl oder Sachschäden an persönlichen Gegenständen, haftet das Fitnessstudio lediglich, wenn der Schaden vom Fitnessstudio oder von einer Person, für die das Fitnessstudio einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde. Das Active City-Team übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder sonstige Gesundheitsbeeinträchtigungen, die ein Mitglied dadurch erleidet, dass es nicht körperlich gesund und nicht im Stande ist, mit der von ihm gewählten Trainingsart oder Intensität zu trainieren. Das Mitglied trifft die Obliegenheit, mit seinem Arzt oder Therapeuten abzuklären, welches Training es mit welcher Intensität betreiben kann, ohne seine Gesundheit zu gefährden. Das Active City-Team ersucht alle Mitglieder, das Training stets nach den individuellen körperlichen und konstitutionellen Fähigkeiten auszurichten. Die Haftung für Schäden aus einer Überforderung oder Überanstrengung ist ausgeschlossen.

10. Mitteilung von Datenänderungen

Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen des Namens, der Adresse, der E-Mail-Adresse oder der Bankverbindung unverzüglich bekanntzugeben. Durch Unterlassung entstandene Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitglieds.

11. Sonstige Vertragsbestimmungen

11.1

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Eine Abänderung dieses Vertrags kann nur im Einvernehmen beider Parteien und in schriftlicher Form erzielt werden.

11.2

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, weil sie gegen zwingendes Recht verstößt beziehungsweise verstoßen, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsteile werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die der Intention der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

11.3

Die Vertragsparteien vereinbaren das Bezirksgericht Krems an der Donau als für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag zuständiges Gericht. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

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